3. Vermittlungsleistungen
Der Auftragnehmer vermittelt Kontakte zwischen Auftraggebern, Subunternehmern oder Fachkräften. Die Auswahl erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die zukünftige Leistung, Zuverlässigkeit oder wirtschaftliche Stabilität der vermittelten Parteien.
Ein Vertragsverhältnis entsteht ausschließlich zwischen Auftraggeber und der vermittelten Partei. Eine Haftung des Auftragnehmers für Leistungsstörungen, Verzug oder Schlechtleistung der vermittelten Unternehmen oder Personen ist ausgeschlossen.